Anlässlich der anstehenden Freischaltung des so genannten Erklärendenportals zur Organspende ab dem 18. März 2024 erklärte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Organspende kann Leben retten und 596 Menschen (Stand 31.12.23) warten in Hessen auf ein Organ. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft hierzu erklären. Aber auch eine negative Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Appell lautet daher: Treffen Sie eine Entscheidung. Im Todesfall haben Angehörige und Hinterbliebene dann Klarheit.“
Stolz betonte, dass sie auf Aufklärung zum Thema Organspende setze. „Ich möchte die Menschen in Hessen noch breiter informieren.“ Weiterhin sei man in der Konzeptionsphase dazu, wie man gerade Teenager besser erreichen und informieren kann. Denn ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können die Jugendlichen sich bereits gegen die Entnahme von Organen entscheiden, dafür mit Vollendung des 16. Lebensjahres. „Nach meiner Erfahrung gehen junge Menschen mit solchen Themen viel unbefangener um und sind zugleich Multiplikatoren in ihre Familien hinein. Selbstverständlich will ich perspektivisch aber alle Altersgruppen direkt erreichen“, so die Gesundheitsministerin.
Informationen im Organspenderegister hinterlegen
Unabhängig von der Dokumentationsform sei es sehr wichtig, mit den Angehörigen über die eigenen Einstellungen zur Organspende zu sprechen und sie über die persönliche Entscheidung zu informieren. Abschließend appellierte Stolz an alle Bürgerinnen und Bürger, sich über die Organspende zu informieren, eine persönliche Entscheidung zu treffen, diese zu kommunizieren und bestenfalls auf dem Organspendeausweis oder ab dem 18. März im Organspenderegister zu hinterlegen.
Ab dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung im sog. "Erklärendenportal" des Organspenderegisters hinterlegen und bei Bedarf ändern. Zur Authentfizierung benötigen sie die eID-Funktion des Personalausweises. Ab dem 1. Juli 2024 muss jedes Entnahmekrankenhaus über das sog. "Abrufportal" an das Register angebunden sein und die Voraussetzungen für den Abruf der Daten erfüllen. Die Anbindung wird ab diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtend sein. Im weiteren Verlauf ist ab September 2024 vorgesehen, dass die Authentifizierung auch mittels GesundheitsID möglich ist.