Der betroffene Betrieb bei Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) hält mehr als 1.100 Schweine. Der gesamte Bestand muss aus Gründen der Seuchenbekämpfung getötet werden. Die Kosten für die tierschutzgerechte Tötung durch ein Fachunternehmen tragen das Land und die Hessische Tierseuchenkasse je zur Hälfte. Außerdem erhält der Betrieb eine Entschädigung für die getöteten Tiere. Bereits Anfang Juli war ein Ausbruch in einem Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) festgestellt worden. Die Tierkörper werden unschädlich beseitigt. Auch hierfür übernehmen das Land und die Hessische Tierseuchenkasse die Kosten jeweils zur Hälfte.
Hessen befindet sich seit Mitte Juni im Kampf gegen die ASP
Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang der Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Rund 14.000 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 38 positive Fälle entdeckt. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Hintergrund: Afrikanische Schweinepest
Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.